Änderung im DTB Passwesen

der DTB-Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2020 Änderungen im DTB Passwesen beschlossen. Beigefügt übermittele ich Euch ein Informationsschreiben zu den Änderungen DTB-Passwesen/Turnportal ab 1. Januar 2021.

Die Änderungen umfassen folgende Punkte:

1. Die Laufzeiten der Jahresmarken und Startrechte werden von 365 Tage auf das Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12. umgestellt. Da mit dieser Entscheidung auch die Gültigkeit der in 2020 erworbenen Jahresmarken bis zum

31.12.2021 verlängert wurde, werden wir zum 01.01.2021 die Beiträge für die Jahresmarken 2020 / 2021 einziehen.

2. Die aktive Bestätigung der beantragten Startrechte durch den/die Wettkämpfer*in entfällt zukünftig und wird ersetzt durch ein „Recht auf Widerspruch“ innerhalb von zwei Wochen.

3. Wegfall der Sperre von drei Monaten bei Vereinswechsel für Mannschafts-Startrechte, wenn eine Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt.

4. Wettkämpfe ohne Startrechteverpflichtung: Für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden wird ein gültiges Startrecht benötigt.

5. Startrechteverpflichtung für den Bereich Vorführungen.

Siehe auch: https://www.dtb.de/passwesen/

Informationsschreiben zu den Änderungen DTB-Passwesen/Turnportal ab 1. Januar 2021.

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