Satzung

Präambel

Der Kreisturnverband Lübeck e. V. als Dachverband der Fachsparte Turnen im Turn- und
Sportbund der Hansestadt Lübeck soll die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder nach
außen und innen fördern.

Zur Abwicklung seiner rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen gilt die
nachstehende Satzung.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit– insbesondere um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen
– wird auf weibliche Sprachform verzichtet. Alle Bestimmungen beziehen sich gleichermaßen
auf Frauen wie Männer.

I. Allgemeines

§ 1   Name und Sitz

  1. Der Verband führt den Namen  „Kreisturnverband Lübeck e. V.“
    Im Folgenden KTV Lübeck genannt.
    Der KTV Lübeck ist Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Turnverbandes (SHTV)
    und des Deutschen Turnverbandes (DTB). Er gehört dem Turn- und Sportbund der
    Hansestadt Lübeck an.
  2. Er ist die Vereinigung aller Turn- und Sportvereine im Stadtkreis Lübeck, die sich
    durch ihre Mitgliedschaft zu ihm bekennen und Mitglied im SHTV sind.
  3. Der KTV Lübeck ist in das  Vereinsregister unter der Nummer VR 1079 mit Sitz in
    Lübeck eingetragen.
  4. Die Geschäftsanschrift ist die des 1. Vorsitzenden.

§ 2   Zweck und Aufgaben

  1. Der KTV Lübeck bezweckt die Pflege, Förderung und Intensivierung vielseitigen
    Turnens sowie sportlicher und kultureller Elemente für alle Alters- und Leistungsstufen.
    Der KTV Lübeck bekennt sich zu den in der Satzung des SHTV aufgeführten Zielen und
    Aufgaben.
  2. Der KTV Lübeck ist politisch, konfessionell und ethnisch neutral. Er bekennt sich zur
    freiheitlichen und demokratischen Grundordnung Deutschlands.
  3. Der KTV Lübeck verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
    des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen
    Fassung.
  4. Mittel des Verbandes und etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke und
    Ziele verwendet werden.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Sie haben keinen
    Anspruch aus Anteilen des Verbandsvermögens.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder
    durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. Der Verband kann den
    Vorstandsmitgliedern oder sonst für den Verband ehrenamtlich tätige Personen eine Ehren-
    amtspauschale bis 500,- € jährlich bezahlen.

II. Mitgliedschaft

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im KTV ist beim SHTV über den TSB schriftlich zu beantragen. Das Verfahren
über Aufnahme, Austritt, Ausscheiden bzw. Ausschluss regelt der SHTV im Rahmen seiner Satzung
und der Rechtsordnung des DTB. Die Mitglieder des KTV Lübeck erkennen diese Satzung und
Rechtsordnung an.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt ist mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und
über den TSB/LSV beim SHTV zu beantragen. Vereine die der Satzung oder den Beschlüssen des KTV
Lübeck und des SHTV zuwiderhandeln, können auf Antrag des KTV- Vorstandes beim SHTV gesperrt
oder ausgeschlossen werden. Ihre Verpflichtungen gegenüber dem KTV Lübeck sind bis zum rechts-
kräftigen Ausscheiden zu erfüllen.

Gegen die Sperre oder den Ausschluss ist eine Berufung beim SHTV innerhalb eines Monats zulässig.
Dessen Entscheidung ist endgültig.

III. Organe und Ausschüsse

§ 5 Organe des KTV Lübeck sind:

1. der Kreisturntag
2. der Kreisvorstand  
3. der Kreisturnausschuss

§ 6 Kreisturntag

Der Kreisturntag (KTT) ist das oberste Organ des KTV Lübeck. Ihm obliegt:

  1. die Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes und des Turnausschusses
  2. die Entlastung des Vorstandes
  3. die Beschlussfassung über Anträge
  4. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  5. die Wahl des Vorstandes
  6. die Wahl der Kassenprüfer
  7. der Beschluss über den Haushaltsplan für das kommende Jahr
  8. Wahl der Delegierten für den Landesturntag, sie sind gewählt bis zum nächsten
    Kreisturntag also auch für einen Außerordentlichen Landesturntag.
    Beim Ausfall von Delegierten ist der Vorstand des KTV Lübeck berechtigt,
    Ersatzdelegierte zu benennen.
  9. die Bestätigung der Mitglieder des Kreisturnausschusses
    (Gerade Jahreszahl: Kinderturnen, Gerätturnen weiblich, Spiele, Musik, Gymnastik,
    Kampfrichter weiblich, Fachwart für Ältere.
    Ungerade Jahreszahl: Gerätturnen männlich, Mehrkampf, Trampolin, Kampfrichter
    männlich, Gesundheitssport.)

Er findet einmal im Jahr statt und wird vom Kreisvorstand durch Bekanntgabe im Verbandsblatt
des SHTV und im Jahresberichtsheft des KTV Lübeck, per Email oder durch Sondereinladung ein-
berufen. In der Einladung sind Tagungsort und Datum und Zeit sowie die Tagesordnung mindestens
4 Wochen vor dem Kreisturntag bekannt zu geben.

Den Kreisturntag bilden mit Stimmrecht:

  1. der Kreisvorstand
  2. der Kreisturnausschuss
  3. die von den Vereinen entsandten Delegierten
  4. 5 Abgeordnete der Turnerjugend, die mindestens 16 Jahre alt sind

Die Zahl der Delegierten aus den Vereinen wird aufgrund der jeweils letzten Bestands –

erhebung des SHTV ermittelt und in der Einladung im Jahresberichtsheft des KTV Lübeck
bekannt gegeben. Jeder dem KTV Lübeck angeschlossene Verein hat mindestens eine Stimme.
Bei über 100 Mitgliedern über 14 Jahren ist für 100 Mitgliedern je ein weiterer Delegierter
stimmberechtigt das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Verein seinen
Verpflichtungen dem KTV Lübeck und dem SHTV gegenüber nachgekommen ist. Jeder
Stimmberechtigte hat nur eine Stimme. Stimmenhäufung ist nicht gestattet.
Die Vereinsdelegierten müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Kreisturntag ist
ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig.

Der Vorstand kann einen außerordentlichen Kreisturntag einberufen. Er ist dazu verpflichtet,
wenn 1/3 der beim letzten Kreisturntag Stimmberechtigten oder die Hälfte der Mitglieder des
Kreisturnausschusses den Vorstand unter Angabe des Grundes dazu auffordert.

Anträge zum Kreisturntag müssen spätestens 14 Tage vorher beim Vorstand vorliegen.
Beschlüsse werden, wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht
berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Satzungsänderungen müssen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen
werden.

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nur behandelt werden, wenn sie vom Kreisturntag
mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen als dringlich anerkannt werden.

§ 7 Kreisvorstand

Den Kreisvorstand bilden:

1. der  1. Vorsitzende

2. der  2. Vorsitzende

3. der Kassenwart

4. der Oberturnwart

5. der Jugendwart

6. der Schriftwart

7. der Medienbeauftragte

Den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden:

  1. der 1.Vorsitzende
  2. der 2. Vorsitzende
  3. der Kasssenwart
  4. der Schriftwart
  5. der Oberturnwart

Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

Ordnungen:

Der Vorstand gibt sich folgende Ordnung:

  1. Geschäftsordnung/ Geschäftsverteilungsplan
  2. Finanzordnung
  3. Ehrenordnung

Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen. Die Ordnungen sind nicht
Bestandsteil der Satzung. Der Geschäftsverteilungsplan ist für Mitglieder des Vorstandes und
des Kreisturnausschusses verbindlich.

§ 8 Turnerjugend

Der Jugendwart wird vom Kreisjugendturntag gemäß der Jugendordnung gewählt und vom
Kreisturntag bestätigt.

§ 9 Turnausschuss

Der Turnausschuss ist das Fachorgan des KTV Lübeck.

Er besteht aus:

  1. dem Kreisoberturnwart
  2. den Fachwarten

Dem Turnausschuss obliegt die fachliche Betreuung der Vereine im Leistungs-, Breiten- Freizeit-
und Gesundheitssport.

Die Aufgaben der Turnausschussmitglieder ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Der Turnausschuss kann einzelne Aufgaben auf die Fachausschüsse übertragen.

Die Fachwarte des Turnausschusses sind:

  1. der Kinderturnwart
  2. der Fachwart Gerätturnen weiblich
  3. der Fachwart Gerätturnen männlich
  4. der Kampfrichterwart weiblich
  5. der Kampfrichterwart männlich
  6. der Gymnastikwart
  7. der Spielwart Prellball, Faustball, Korbball usw.
  8. der Trampolinwart
  9. der Fachwart für Musikzüge
  10. der Fachwart für Ältere
  11. der Fachwart für den Gesundheitssport

Fachausschuss

Den Fachausschuss bilden mit Stimmrecht:

  1. der Oberturnwart
  2. der Fachwart
  3. jeweils ein Vertreter der im Fachausschuss aktiven Vereine.
    Teilnahmeberechtigt sind mehrere Vertreter der Vereine.
    Sie haben aber kein Stimmrecht.

§ 10  Wahl des Vorstandes

Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes erfolgt jeweils auf 2 Jahre.

In den Jahren mit gerader Zahl werden gewählt:

  1. der 1. Vorsitzende
  2. der Schriftwart
  3. der Medienbeauftragte

In den Jahren mit ungerader Zahl werden gewählt:

  1. der   Kassenwart
  2. der Oberturnwart
  3. der 2. Vorsitzende

Auf Antrag kann eine geheime Abstimmung erfolgen. Scheidet ein Amtsträger vor Ablauf
seiner Wahlperiode aus oder kann eine Wahl nicht wahrgenommen werden, so ist der
Kreisvorstand ermächtigt, eingeeignetes Mitglied bis zum nächsten Kreisturntag kommissarisch
zu berufen.

Der geschäftsführende Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt oder seine Wiederwahl erfolgt ist. Zur Wahl stehende Mitglieder des Vorstandes,
die nicht auf dem Kreisturntag anwesend sind, können nur gewählt werden, wenn ihre Zustimmung
schriftlich vorliegt.

Die Tätigkeiten des Vorstandes und der Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich.

§ 11 Wahl der Kassenprüfer

Der Kreisturntag wählt 2 Kassenprüfer. Je einen in geraden und ungeraden Jahren.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine
einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Kassenprüfer sind berechtigt, die Kassenführung des
KTV Lübeck jederzeit zu überprüfen. Die Prüfung soll grundsätzlich von beiden Prüfern
gemeinsam vorgenommen werden. Beide Kassenprüfer haben ihren Prüfungsbericht
schriftlich dem Kreisturntag vorzulegen. Sie beantragen bei ordnungsgemäßer Kassen-
führung die Entlastung des Kassenwartes.

IV Beschlüsse und Sonstiges

§ 12 Beschlüsse

Beschlüsse des Kreisturntages, des Kreisvorstandes und der Fachausschüsse werden mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Über die Beschlüsse des Kreisturntages und des Kreisvorstandes sind Niederschriften zu
ertigen. Die Niederschriften und die Jahresberichte können von den Vereinen beim KTV
angefordert werden.

§ 13 Satzungsänderungen und Auflösung

Änderungen dieser Satzung und die Auflösung des KTV Lübeck kann nur der Kreisturntag
beschließen. Entsprechende Anträge müssen auf der Tagesordnung stehen und bedürfen einer
2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Anträge auf Satzungsänderungen können nicht auf
dem Wege der Dringlichkeit eingebracht werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die vom Amtsgericht
(Vereinsregister), von Behörden oder Finanzamt aus formellen Gründen verlangt werden. Der
Vorstand hat hierüber auf dem nächsten Kreisturntag zu unterrichten und die Bestätigung
einzuholen.

Bei der Auflösung fällt das vorhandene Vermögen des KTV in erster Linie dem Schleswig-
Holsteinischen Turnverband, in zweiter Linie dem Deutschen Turnverband oder einem
anderen gemeinnützigen Zwecken dienenden Verein zu.

§ 14 Haftungsausschuss

Der KTV Lübeck haftet nicht für Schäden, Diebstahl und Verluste, die anlässlich von Tagungen,
Veranstaltungen, Übungen oder Lehrstunden entstehen. Auch können aus Entscheidungen der
Organe des KTV Lübeck keine Regressansprüche hergeleitet werden.

Datenschutzhinweise – Wettkämpfe/Turniere/Spielbetrieb
Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Meldung und Teilnahme an Wettkämpfen, Turnieren und
Spielbetrieb
Verantwortliche Stelle ist:
Kreis Turn Verband Lübeck, Vorstand, Jessica Richter, Hinter den Kirschkaten 67-77, 23560 Lübeck.
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erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreises (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).
Das berechtigte Interesse des Kreis Lübeck besteht in der Information der Öffentlichkeit durch
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für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

KTV Lübeck, ,

Jessica Richter, 1. Vorsitzende

Hinter den Kirschkaten 67-77,

23560 Lübeck

E-  Mail  vorstand@ktv-luebeck.de

§ 15 Inkrafttreten

Beschlossen auf dem Kreisturntag in Lübeck am 07.03.2020.

Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung am  28.12.2020  in das Vereinsregister in Kraft.