Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Am 31.05.2021 ist die Neufassung der Corona-BekämpfungsVO in Kraft. Diese gilt zunächst bis 13.06.2021.

Corona-BekämpfungsVO

Der Bereich Schule und Sport gibt für die Sportstätten der Hansestadt Lübeck folgende Regelungen aus, die ab Mittwoch, den 2. Juni 2021 gelten:

Städtische Sporthallen, Turn- und Gymnastikräume:

Es gilt der Grundsatz: Pro Person muss eine Sportfläche von 20 m² vorhanden sein. Die max. gemeinsame Sportausübung ist mit 25 Personen zulässig.

Kinder und Jugendliche können bis max. 25 Personen + 2 Übungsleiter:innen gemeinsam ungetestet Sport ausüben.

Erwachsene können bis max. 10 Personen ungetestet gemeinsam Sport ausüben. Ab 11 Personen – 25 Personen unterliegen alle Teilnehmer:innen einer Testpflicht im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV (u.a.Test darf nicht älter als 24 Std. sein). Übungsleiter:innen zählen hier im Gegensatz zu den Kinder- Jugendgruppen nicht extra. Genesene oder Geimpfte sind Getesteten gleichgestellt. Eine Testpflicht entfällt, wenn je sporttreibender Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen. In allen vorgenannten Fällen hat der Veranstalter ein Hygienekonzept, abgestimmt auf die ausgeübte Sportart, zu erstellen und die Kontaktdaten zu erheben.

Die benannten Varianten geben zahlreiche Nutzungskonstellationen her. Deshalb einige Beispiele:

In einer 240 m² Halle dürfen max. 12 Sportler:innen gemeinsam Sport treiben. Dies können 12 ungetestete Kinder und Jugendliche sein, 10 ungetestete Erwachsene oder 12 getestete Erwachsene oder 10 Getestete und 2 Geimpfte/Genesene.

In einer 1.200 m² gr. Halle dürfen 25 ungetestete Kinder unter Anleitung von 2 Trainer:innen gemeinsam Sport ausüben. Gleiches gilt für 25 getestete Erwachsene inkl. Trainer:in  oder 20 getestete Erwachsene + 5 Geimpfte/Genesene. Ebenso könnten aber aufgrund der 80 m² Regel auch 15 ungetestete Erwachsene gemeinsam Sport ausüben.

Die oben geschilderten Konstellationen gelten für jeden einzelnen Raum. Als separate Räume gelten dabei auch die Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennvorhänge, die vom Boden bis zur Decke reichen, separiert werden können. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen.

Bei der Durchführung von Wettbewerben innerhalb geschlossener Räume kann die Höchstteilnehmer:innenzahl von 25 bis maximal 125 Teilnehmer:innen überschritten werden, wenn ausschließlich getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV teilnehmen und die Vorgabe von 20 m² pro Teilnehmer:in eingehalten werden kann. Auch hier haben Veranstalter:innen ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmer:innen zu erheben.

Für Zuschauer:innen beim Training oder Sportwettbewerben gelten die §§ 5 bis 5c der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) entsprechend.

Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html#docfa368860-019d-4291-b8ae-5fd60dbf073cbodyText8

Demnach können im Innenbereich, je nach Art der genutzten Halle (feste Tribünensitzplätze vorhanden? Hallengröße etc.) bis zu 125 Zuschauer:innen die Wettkämpfe verfolgen. Die Zahl der sporttreibenden Personen wird auf die Zahl der Zuschauer:innen angerechnet, sofern sie während der Veranstaltung miteinander in Kontakt treten. Näheres ist auch dem als Anlage 1 beigefügten Veranstaltungsstufenkonzept zu entnehmen.

Darüber hinaus sind einige städtische Sportinnenräume ohnehin weiter aufgrund schulischer Nutzungen (Prüfungen, Ausweichräume) komplett für den Vereins- und Betriebssport gesperrt:

Hallen deren Ende der Sperrung noch nicht absehbar ist:

Ernestinen Schule – alle Hallen

Paul-Klee-Halle (ggf. können dort 2/3 nach Sonderabsprache mit dem Bereich Schule und Sport genutzt werden, wenn die Vereine die Drittel zum Teil selbst räumen. Der MTV Lübeck – Handball – nutzt diese Regelung aktuell)

Stadtschule Travemünde
Katharineum (beide Hallen)

Hallen mit festen Sperrdaten:

Schule Falkenfeld bis zu den Sommerferien
Thomas-Mann-Schule und Johanneum bis 06.06.2021

Städtische Außensportanlagen: 

Es gilt der Grundsatz: Pro Person muss eine Sportfläche von 20 m² vorhanden sein. Die max. gemeinsame Sportausübung ist ungetestet mit 50 Personen zulässig.

Bei der Durchführung von Wettbewerben im Außenbereich kann die Höchstteilnehmer:innenzahl von 50 bis maximal 250 Teilnehmer:innen überschritten werden, wenn ausschließlich getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV teilnehmen und die Vorgabe von 20 m² pro Teilnehmer:in eingehalten werden kann. Auch hier haben Veranstalter:innen ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmer:innen zu erheben.

Für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben gelten die §§ 5 bis 5c der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) entsprechend.

Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html#docfa368860-019d-4291-b8ae-5fd60dbf073cbodyText8 .

Demnach können im Außenbereich, je nach Art der genutzten Sportstätte (feste Tribünensitzplätze vorhanden? Hallengröße etc.) , bis zu 250 Zuschauer:innen die Wettkämpfe verfolgen. Die Zahl der sporttreibenden Personen wird auf die Zahl der Zuschauer:innen angerechnet, sofern sie während der Veranstaltung miteinander in Kontakt treten. Näheres ist auch hier dem als Anlage 1 beigefügten Veranstaltungsstufenkonzept zu entnehmen.

Nutzung Umkleideräume und Sanitäranlagen:

Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist gestattet. Dabei sind die bekannten Hygieneregeln (1,5 m Abstand, Mundschutz außer beim Duschen etc.) einzuhalten. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen im anliegenden städtischen Hygienekonzept.

Hinweis: Der Bereich Schule und Sport geht davon aus, dass alle Vereine und Teams ihre ursprünglich gemeldeten Trainingszeiten ab 02.06.21 wieder in Anspruch nehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, so teilen Sie uns per Email unter Christian.Gramkow@luebeck.de (Tel.: 0451/ 122-4046) oder Melanie.Sohnrey@luebeck.de (Tel.: 0451/ 122-4053) nur die Zeiten mit, die noch nicht in Anspruch genommen werden sollen.

Quelle:

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Bereich Schule und Sport

Kronsforder Allee 2 – 6 / Haus Trave

23560 Lübeck

Hygienekonzept Sporthallen_Sportanlagen mit Umkleiden

Liste Hallengrößen

Veranstaltungsstufenkonzept 2021

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