Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Am 17.05.2021 ist die Neufassung der Corona-BekämpfungsVO in Kraft. Diese gilt zunächst bis 06.06.2021.

Corona-BekämpfungsVO

Der Bereich Schule und Sport gibt für die Sportstätten der Hansestadt Lübeck folgende Regelungen aus:

Städtische Außensportanlagen:  

–          Sport ist in Gruppen mit bis zu zehn Personen ohne Kontaktbeschränkung möglich. Theoretisch können die 10 Personen auch aus 10 unterschiedlichen Haushalten sein. Evtl. Übungsleiter:innen zählen zu den 10 Personen.

–          Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres  können in festen Gruppen und unter Anleitung von max. 2 Übungsleiter:innen ohne Kontaktbeschränkungen trainieren. Letztere sind dabei nicht auf die max. zulässige Personenzahl von 20 anzurechnen und zählen in diesem Fall somit extra. Zudem hat die Gruppe ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten zu erheben.

–          Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist wieder gestattet. Dabei sind die bekannten Hygieneregeln (1,5 m Abstand, Mundschutz außer beim Duschen etc.) einzuhalten. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen im anliegenden städtischen Hygienekonzept.

–          Zuschauer:innen sind nicht zugelassen.

Ausnahme Wettkampfbetrieb: Wettkämpfe im Außenbereich sind zulässig, wenn es sich  a) um Sportarten handelt, die bei der Sportausübung grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten können b) die einzelnen Mannschaften höchstens 10 Mitglieder haben c) nur getestete Personen im Sinne von § 2 Nr. 6 SchAusnahmV teilnehmen d)  die Gesamtanzahl der Teilnehmer:innen 100 nicht übersteigt e) keine Zuschauer:innen Zugang haben f) Kontaktdaten erhoben werden und g) der Veranstalter ein Hygienekonzept auf Grundlagen der jeweiligen Fachverbandsvorgaben erstellt. Bsp.: Demnach wären z.B. Ruderregatten möglich, Fußballspiele gegen andere Mannschaften jedoch nicht, da im Wettkampfbetrieb der Abstand von 1,5 m üblicherweise nicht eingehalten werden kann.

Der Bereich Schule und Sport geht davon aus, dass alle Vereine und Teams ihre ursprünglich gemeldeten Nutzungszeiten ab 19.05.21 wieder in Anspruch nehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, so teilen Sie uns per Email unter Christian.Gramkow@luebeck.de oder Melanie.Sohnrey@luebeck.de nur die Zeiten mit, die noch nicht in Anspruch genommen werden sollen.

Städtische Sporthallen, Turn- und Gymnastikräume:

–          Die Sportausübung ist weiterhin nur allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich.

–          Bei größeren Räumen/Hallen können auch weiterhin mehr Personen kontaktfrei Sport treiben (Grundlage bilden dabei mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). Sind in Dreifeldhallen feste Vorhänge zur Drittelteilung verbaut (keine Netze), so gilt ein Drittel als umbauter Raum. Es darf jedoch ausdrücklich keine gemeinsame Sportausübung stattfinden. Bsp.: In einer 1.200 m² großen Halle können insgesamt 15 Personen inkl. Übungsleiter:innen z.B. Gymnastik oder Krafttraining ausüben, Passspiel im Handball ist dagegen verboten. Auf einem Drittel (entspricht 400 m²) ist die max. Personenanzahl von 5 zulässig. In einem 200 qm großen Gymnastikraum dagegen nur 2 Personen. Eine Liste der jeweiligen Hallengrößen ist anliegend zur Orientierung beigefügt.

–      Neu ist eine Ausnahme von den beiden vorgenannten Einschränkungen für bis zu zehn Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von max. 2 Übungsleiter:innen. Letztere sind dabei nicht auf die max. zulässige Personenzahl von 10 anzurechnen. Diese Gruppen können im Gegensatz zu Erwachsenen unabhängig der Raumgröße ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Bsp.: Turnen, Passübungen im Handball usw.

–          Voraussetzung für die Nutzung von Sportinnenräumen ist ein vorhandenes Hygienekonzept auf Basis der jeweiligen Fachverbandsvorgaben sowie die Erhebung der Kontaktdaten.

–      Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist wieder gestattet. Dabei sind die bekannten Hygieneregeln (1,5 m Abstand, Mundschutz außer beim Duschen etc.) einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen im anliegenden städtischen Hygienekonzept.

–      Zuschauer:innen sind nicht zugelassen.

Die städtischen Sporthallen, Turn- und Gymnastikräume sind vom Grundsatz her weiterhin für den Vereins- und Betriebssport gesperrt. Ausnahmegenehmigungen für eine Nutzung im Rahmen der zulässigen Bestimmungen können beim Bereich Schule und Sport bei Herrn Gramkow unter Christian.Gramkow@luebeck.de (Tel: 0451/122-4046) oder bei Frau Sohnrey unter Melanie.Sohnrey@luebeck.de (Tel.: 0451/122-4053) per Email beantragt werden.

Darüber hinaus sind einige städtische Sportinnenräume ohnehin weiter aufgrund schulischer Nutzungen (Prüfungen, Ausweichräume) komplett für den Vereins- und Betriebssport gesperrt:

Hallen deren Ende der Sperrung noch nicht absehbar ist:

Ernestinen Schule

Paul-Klee-Halle

Stadtschule Travemünde

Katharineum (beide Hallen)

Thomas-Mann-Schule

Hallen mit festen Sperrdaten:

Schule Falkenfeld bis zu den Sommerferien

Johanneum bis 06.06.2021

Schule am Stadtpark am 31.05. und 01.06.2021 (sonst frei)

kl. Halle Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium bis einschließlich Pfingsten (danach frei)

Für den Sport von Kaderathlet:innen, Berufssportler:innen und Profisportler:innen können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Schule und Sport beantragt werden. Die vom Bereich Schule und Sport bereits genehmigten Ausnahmen sind dabei weiterhin gültig.

Abschließender Hinweis: Vollständig Geimpfte oder Genesene werden in den vorgenannten Beschränkungen nicht mitgezählt. Bsp.: In einer Gruppe sind 2 vollständig Geimpfte, 3 Genesene und 9 noch nicht Geimpfte. Diese 14 Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürften auf einer Außensportanlage kontaktfrei Fußballspielen.

Quelle:

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Bereich Schule und Sport

Kronsforder Allee 2 – 6 / Haus Trave

23560 Lübeck

Hygienekonzept Sporthallen_Sportanlagen mit Umkleiden

Liste Hallengrößen

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