Neufassung Corona-Bekämpfungsverordnung

Neufassung Corona-Bekämpfungsverordnung + Erlass SozMi für Inzidenzen >100
Zusammenfassung der aktuellen Verordnungslage
Die Landesregierung hat am 26. März 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt vom 29. März bis 11. April. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. für den Sport nachfolgende Änderungen:
Beim zulässigen Kindersport ist nun eine Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern möglich.
Beim Sport unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3) ist diese oder dieser zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet. Zudem ist in diesen Fällen ein Hygienekonzept erforderlich.